Warum wir nach dem Ausweis fragen
Wenn du bei uns an der Kasse nach deinem Ausweis gefragt wirst, ist das kein Misstrauen. Das Jugendschutzgesetz schreibt uns vor, im Zweifel das Alter zu prüfen.
Was erst ab 18 verkauft werden darf
Tabakwaren und andere nikotinhaltige Produkte dürfen in Geschäften nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden (§ 10 Absatz 1 JuSchG). Das gilt ausdrücklich auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas und deren Behälter, also auch für nikotinfreie Liquids (§ 10 Absatz 4). Spirituosen und andere stark alkoholhaltige Getränke gibt es ebenfalls erst ab 18 (§ 9 Absatz 1).
Was ab 16 erlaubt ist
Bier, Wein und Sekt dürfen wir an Jugendliche ab 16 verkaufen. 14- und 15-Jährige dürfen sie nur trinken, wenn ein Elternteil oder eine andere sorgeberechtigte Person dabei ist (§ 9 Absatz 2). Kaufen dürfen sie diese Getränke selbst nicht.
Wann wir nachfragen
Das Gesetz sagt: Wer etwas kauft, muss sein Alter auf Verlangen nachweisen, und wir müssen es in Zweifelsfällen überprüfen (§ 2 Absatz 2 JuSchG). Ob jemand 17 oder 19 ist, sieht man oft nicht. Darum fragen wir lieber einmal zu oft.
Welcher Ausweis geht
Am besten ein amtlicher Lichtbildausweis mit Geburtsdatum: Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.
Was für Händler auf dem Spiel steht
Wer Tabak, E-Zigaretten oder Alkohol an zu junge Kunden verkauft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro betragen (§ 28 JuSchG). Danke, dass du den Ausweis bereithältst.
Und im Onlineshop?
Versandhandel mit diesen Produkten an Minderjährige ist ebenfalls verboten (§ 10 Absatz 3). Deshalb fragen wir auch im Onlineshop das Alter ab.
Quellen
- § 2 JuSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__2.html
- § 9 JuSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html
- § 10 JuSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__10.html
- § 28 JuSchG: https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html
Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.