Wo man in Sachsen rauchen darf
In Sachsen regelt das Sächsische Nichtraucherschutzgesetz, wo nicht geraucht werden darf. Für Bahn, Bus und Bundesbehörden gilt zusätzlich das Bundesnichtraucherschutzgesetz.
Wo in Sachsen Rauchverbot gilt
Das Verbot gilt in vollständig umschlossenen Räumen von (§ 2 SächsNSG):
- Landesbehörden, Landtag und Landesgerichten
- Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Arztpraxen und Apotheken
- Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Heimen, Einrichtungen der Behindertenhilfe und Jugendherbergen
- Kultur- und Sportstätten
- Gaststätten, Spielbanken und Spielhallen
An Schulen gilt das Verbot auch auf dem umzäunten Schulhof. Berufsschulen dürfen für Volljährige eine Raucherzone im Freien erlauben.
Ausnahmen
Rauchen ist nach § 3 SächsNSG erlaubt:
- in abgetrennten, gekennzeichneten Raucherräumen von Gaststätten, zu denen Minderjährige keinen Zutritt haben
- in Kneipen mit nur einem Gastraum unter 75 m², wenn sie am Eingang als Rauchergaststätte gekennzeichnet sind und keine Minderjährigen hineinlassen
- bei geschlossenen Gesellschaften
- in Wohnräumen und Einzelbüros
E-Zigarette und Shisha
Das sächsische Gesetz nennt E-Zigaretten und Wasserpfeifen nicht. Nach Auskunft der Staatsregierung erfasst es E-Zigaretten und Tabakerhitzer nicht. Betreiber können das Dampfen in ihren Räumen trotzdem per Hausordnung verbieten.
Bußgeld
Wer gegen das Rauchverbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt für den Raucher und für den Betreiber, der das Rauchen duldet. Das Bußgeld kann bis zu 5.000 € betragen (§ 5 SächsNSG).
Bahn, Bus und Bahnhof
Das Bundesnichtraucherschutzgesetz verbietet das Rauchen in Zügen, Straßenbahnen, Bussen, Flugzeugen und auf Linienschiffen, in Personenbahnhöfen und in Bundesbehörden. Hier zählen E-Zigaretten, Tabakerhitzer und Cannabis ausdrücklich mit.
Rauchen im Auto mit Kindern
Ein Verbot gibt es bisher nicht. Der Bundesrat hat im September 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der das Rauchen im Auto verbieten soll, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Beschlossen ist er nicht.
Quellen
- Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz (Stand 26.07.2018): https://revosax.sachsen.de/vorschrift/9706-Saechsisches-Nichtraucherschutzgesetz
- Antwort des Sächsischen Kultusministeriums mit Verweis auf Drs. 7/862: https://media.frag-den-staat.de/files/docs/58/39/ba/5839ba743a1144d5a4a5c30ef719d5b7/db6c0c533605fc9df89357fa5c405e811648a579.pdf
- Bundesnichtraucherschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bnichtrschg/BJNR159510007.html
- BT-Drs. 21/2742: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102742.pdf
Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.