Welche Regeln für E-Liquids gelten
Wer sich wundert, warum es Liquids mit Nikotin nur in kleinen Flaschen gibt: Das schreibt das Tabakerzeugnisgesetz vor. Hier die wichtigsten Regeln.
Nikotin und Flaschengröße
Ein Liquid darf höchstens 20 mg Nikotin pro Milliliter enthalten. Nachfüllflaschen mit Nikotin fassen höchstens 10 ml, Einweg-E-Zigaretten und Kartuschen höchstens 2 ml (§ 14 Absatz 1 TabakerzG).
Verschluss
Flaschen und Geräte müssen kindersicher und manipulationssicher verschlossen sein, dürfen nicht brechen oder auslaufen und müssen sich ohne Auslaufen nachfüllen lassen (§ 14 Absatz 3 TabakerzG).
Was nicht hinein darf
Außer Nikotin dürfen nur Stoffe enthalten sein, die erhitzt und unerhitzt kein Gesundheitsrisiko darstellen, und zwar in hoher Reinheit (§ 13 TabakerzG). Ausdrücklich verboten sind unter anderem (§ 28 TabakerzV mit Anlage 2):
- Vitamine und andere Stoffe, die einen gesundheitlichen Nutzen vortäuschen
- Koffein, Taurin und ähnliche anregende Stoffe
- Farbstoffe
- Stoffe, die Krebs erzeugen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden
- Diacetyl, 2,3-Pentandion und Cumarin
Beipackzettel und Warnhinweis
Jeder Packung mit Nikotin liegt eine deutsche „Gebrauchsinformation“ bei. Sie nennt unter anderem Gebrauch und Aufbewahrung, Gegenanzeigen, Nebenwirkungen, die Suchtgefahr und den Hinweis, dass das Produkt nicht für Nichtraucher empfohlen wird und nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden darf (§ 26 TabakerzV). Außen steht auf den beiden größten Flächen der Warnhinweis „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“ (§ 27 TabakerzV).
Meldung vor dem Verkauf
Hersteller und Importeure müssen jedes Liquid sechs Monate vor dem Verkaufsstart elektronisch melden, auch wenn sich die Rezeptur ändert (§ 24 TabakerzV). Seit 2021 gilt das auch für nikotinfreie Liquids.
Steuer
Seit Juli 2022 kostet jedes Liquid Tabaksteuer, auch ohne Nikotin. Das Gesetz nennt sie „Substitute für Tabakwaren“ (§ 1 Absatz 2c TabStG). Die Steuer richtet sich nach der Füllmenge:
- Juli 2022 bis Ende 2023: 0,16 € je ml
- 2024: 0,20 € je ml
- 2025: 0,26 € je ml
- 2026: 0,32 € je ml
Bundestag und Bundesrat haben im Oktober 2026 höhere Sätze beschlossen: 0,38 € je ml ab 2027, danach jährlich steigend bis 0,44 € je ml ab 2030. Das Gesetz ist durch einen Fehler schon am 21.10.2026 in Kraft getreten. Der Zoll hat klargestellt, dass bis 31.12.2026 die bisherigen Sätze gelten.
Quellen
- § 13 TabakerzG: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__13.html
- § 14 TabakerzG: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzg/__14.html
- § 24 TabakerzV: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/__24.html
- § 26 TabakerzV: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/__26.html
- § 27 TabakerzV: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/__27.html
- § 28 TabakerzV und Anlage 2: https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/__28.html, https://www.gesetze-im-internet.de/tabakerzv/anlage_2.html
- BVL, FAQ E-Zigaretten: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/09_FAQ/07_FAQ_E-Zigaretten/FAQ_e-zigaretten_node.html
- § 1 TabStG: https://www.gesetze-im-internet.de/tabstg_2009/__1.html
- Zoll, Steuerhöhe Tabak: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Alkohol-Tabakwaren-Kaffee/Steuerhoehe-Besonderheiten-kleine-Erzeuger/Tabak/tabak_node.html
- Zoll, Klarstellung zum Inkrafttreten: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2026/vst_tabakssteuer_klarstellung.html
- Bundestag, Tabaksteuer (Okt. 2026): https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-de-tabaksteuer-1224154
Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.