Alte Vapes zurückgeben: Rücknahme seit Juli 2026, Akku-Pflicht ab 2027

Alte Vapes zurückgeben: Rücknahme seit Juli 2026, Akku-Pflicht ab 2027

Leere Einweg-Vapes gehören nicht in den Hausmüll. Ihre kleinen Lithium-Akkus lösen in Müllwagen und Sortieranlagen immer wieder Brände aus. Zwei Regeln ändern deshalb gerade, wie E-Zigaretten verkauft und entsorgt werden.

Rückgabe: in jedem Laden, der E-Zigaretten verkauft

Seit dem 1. Juli 2026 muss jede Verkaufsstelle, die E-Zigaretten oder Tabakerhitzer anbietet, alte Geräte kostenlos zurücknehmen. Die Ladengröße spielt keine Rolle. Du musst nichts Neues kaufen, um ein altes Gerät abzugeben. Das gilt für Einweg- und für Mehrweggeräte.

In unseren Stores in Heidenau, Meißen und Dresden-Neustadt kannst du alte Geräte abgeben.

Grundlage ist § 17 Abs. 1a des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Die neue Fassung gilt seit 1. Januar 2026, für die Rücknahme gab es sechs Monate Übergangszeit.

Akkus müssen ab Februar 2027 austauschbar sein

Ab dem 18. Februar 2027 dürfen Geräte mit eingebauter Batterie nur noch neu in den Handel kommen, wenn sich der Akku vom Nutzer entnehmen und austauschen lässt. Das schreibt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Artikel 11 vor. Die EU-Kommission nennt E-Zigaretten in ihren Leitlinien ausdrücklich als Beispiel.

Geräte, die vor diesem Datum in den Handel gekommen sind, dürfen weiter verkauft werden.

Kommt ein Verbot von Einweg-Vapes?

Beschlossen ist bisher nichts. Das Bundesumweltministerium hat im Juni 2026 einen Entwurf vorgelegt, der ein nationales Verbot per Verordnung möglich machen würde. Einen Kabinettsbeschluss gibt es dazu noch nicht.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.